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Deutsches Unternehmerforum
Unternehmerforum und Wirtschaftsforum für Unternehmer, Manager und Business |
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Fachbeitrag |
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Forderungsmanagement professionalisieren -
Außenstände verringern Quelle: BVW-Aktuell (Ausgabe 139)
Rund 60 % aller deutschen Unternehmen leiden an
Liquiditätsengpässen infolge von massiven Außenständen.
Durch undurchsichtige Umfirmierungen und
Sitzverlegungen geht gerade dem Finanzcontrolling in
kleinen und mittleren Unternehmen beim Eintreiben
von Rechnungen viel Geld verloren. Denn leider gehört
die Zahlung "bar auf die Hand" und die vertrauensvolle
Abwicklung von Geschäften per Handschlag
schon lange der Vergangenheit an. Wer heute eine
Dienstleistung erbringt oder eine Ware liefert, gewährt
seinem Kunden oder Mandanten Zahlungsaufschub
und damit einen Lieferantenkredit. Aber viele Unternehmer
handeln nicht wie professionelle Kreditgeber
und sind sich nicht aller Risiken bewusst, die Geschäfte
auf Rechnung mit sich bringen. So zählen mangelnde
Bonitätsinformationen über Vertragspartner zu
den häufigsten Ursachen für spätere Fehlbeträge in
den Kassen der Unternehmer. Bereits bei der Abgabe
eines Angebotes, spätestens aber vor Abschluss einen
Vertrages sollte daher die Zahlungsfähigkeit des
Kunden genauer unter die Lupe genommen werden.
Auf Herz und Nieren prüfen Ein gängiger Weg: Im Zweifelsfall lässt man die Bonität des Kunden oder Mandanten von einer Wirtschaftsauskunftei überprüfen. Hier erfährt man neben der korrekten Firmierung – die relevant für die Rechnungsstellung ist – auch Details über Gesellschafter, Größe des Betriebes, bis hin zur Jahresbilanz. Bonitätsauskünfte sind jedoch oft wenig aussagekräftig, da sie nicht selten auf Selbstauskünften beruhen, welche die Auskunfteien beim betreffenden Unternehmen einholen. Ob eine Firma etwa eine AG oder eine GmbH ist, ist in Zeiten von GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) nicht unwichtig. Hinter diesem "Begriffsungetüm" verbirgt sich die digitale Betriebsprüfung: Seit Januar 2002 hat die Finanzverwaltung weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Firmen. Ein Betriebsprüfer kann Unternehmenskennzahlen unter Zuhilfenahme von Prüfungssoftware analysieren. Unter anderem auch deswegen ist eine genaue Firmierung vorgeschrieben, da sonst beim Import und der automatischen Analyse der Daten Fehler in der Rechnungszuweisung auftreten können. Bei juristischen Personen und im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten gibt auch die Bank Auskunft und bei spezialisierten Auskunfteien erhalten Vertragspartner Informationen über Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit und vorliegende Mahn- und Vollstreckungsbescheide von Privatpersonen. Hier belaufen sich die Kosten für die Bonitätsprüfung je nach Anfragevolumen zwischen 5 und ca. 30 Euro. Der Nachteil: Im Einzelfall muss man bereits im Vorfeld alle persönlichen Adressdaten des zu überprüfenden kennen. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser Dagegen bieten Wirtschaftsdatenbanken online oder auf CD-ROM den Vorteil, dass Unternehmen routinemäßig alle Kunden oder Mandanten nach schwarzen Schafen durchscannen können. Zusätzlich wird die betriebsinterne Adressverwaltung regelmäßig bereinigt und qualifiziert, damit Rechnungen und Mahnbescheide ohne Formfehler richtig ankommen. Des Weiteren erfährt man auf diese Weise Details über potenzielle Kunden und Mandanten. Rund 50.000 selektierbare Firmenbewegungen und Handelsregister-Veränderungen lassen sich monatlich im Schnitt bundesweit verfolgen. Neben Insolvenzen und Sitzverlegungen beleuchten Datenbanken Bewegungen wie Rechtsformänderungen, Entscheiderwechsel, Eintrittsdaten von Personen aus der Führungsebene sowie Neugründungen, Firmenbeteiligungen oder Verflechtungen. Frühwarnsysteme Achten sollten Unternehmen auf Warnsignale, die auf beginnende Liquiditätsengpässe beim Kunden hinweisen, so etwa die Änderung der Zahlungsweise und häufig wechselnde Bankverbindungen. Wer nimmt das angebotene Skonto in Anspruch? Wer überschreitet häufiger das Zahlungsziel? Bei wem wechselt häufig die Anschrift oder die Bankverbindung? Ein unbedingtes Muss sind feste Kreditrahmen und Zahlungsziele. Idealerweise entwickelt man einen Kennerblick für die ersten Anzeichen von Kreditrisiken. Aktuelle Untersuchungen ergaben, dass erhöhte Wachsamkeit geboten ist, wenn in einem Unternehmen der Geschäftsführer austritt und die gleichnamige Ehefrau eintritt – oder umgekehrt. Gar nicht so selten folgt darauf in einigen Monaten die Insolvenz. Ähnlich verhält es sich bei Betrieben, die ihren Sitz in einen anderen Registergerichtsbezirk verlegen, gleichzeitig umfirmieren und die Geschäftsführer wechseln, um sich so etwaigen Forderungen zu entziehen. Seit 2002 gibt es das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Es besagt unter anderem, dass der Schuldner auch ohne ausdrückliche Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung bzw. 30 Tage nach dem genannten Fälligkeitsdatum automatisch in Verzug kommt und dann z. B. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB in Rechnung gestellt werden können. Bleibt auch nach der zweiten Mahnung eine Reaktion des Schuldners aus, hilft häufig ein direktes klärendes Gespräch – bevor ein Inkassobüro, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Anwalt ins Spiel kommen. Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie ungenaue Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geben Sie Ihren Kunden keinen Anlass, Nachlässe zu verlangen oder Rechnungen zu kürzen. Regeln Sie deshalb vor allem folgende Aspekte unmissverständlich in den Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Treffen Sie diese Vereinbarungen schriftlich und bestätigen
Sie etwaige mündliche Zusatzvereinbarungen
ebenfalls schriftlich. Das zeigt, dass Sie um eine korrekte
Abwicklung Ihrer Geschäftsbeziehungen bemüht sind.
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